Sie können bis zu 80% meiner Beratung
geschenkt bekommen!
Fragen Sie nach Ihrem Beraterzuschuss!
Unternehmer können für Unternehmensberatungen durch externe Experten Zuschüsse beantragen. Somit kann ein Teil der Beratungskosten über öffentliche Förderprogramme finanziert werden.
Berater müssen für öffentliche Förderprogramme gelistet oder registriert werden.
Dafür sind anspruchsvolle Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu gehören fachliche Qualifikation und hohe Qualitätsstandards.
Silke Bremser erfüllt alle Anforderungen.
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler können Zuschüsse beantragen.
Unternehmen, die bis zu 249 Mitarbeiter haben
Die Höhe der Förderung für die Beratung hängt davon ab, in welchem Bundesland der Unternehmenssitz ist.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Beraterzuschuss erfüllen und unterstützen Sie bei der Antragstellung und der gesamten Bürokratie.
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Um den Beraterzuschuss beantragen zu können, müssen Unternehmen von gelisteten Beratern beraten werden.
Die Berater können sich auch noch nach Anfrage des Unternehmens bei der BAFA listen lassen. Bitte fragen Sie nach!
Welche Themen können beraten werden?
Wer kann einen Antrag stellen?
Wie hoch ist der Beraterzuschuss?
Je nach Bundesland zwischen 50 - 80%, wobei die Bemessungsgrenze bei 3.500 EUR liegt.
Wie lange darf beraten werden?
Maximal 5 Beratertage à 8 Stunden. Dauer insgesamt max. 6 Monate.
Wie oft darf ein Unternehmen den Beraterzuschuss beantragen?
Max. zweimal im Jahr, insgesamt 5 Beratungen bis zum 31.12.2026.
Somit können Sie sich als Unternehmen einen Beraterzuschuss zwischen 8.750 EUR und 14.000 EUR sichern!
Berater müssen selbstständig sein und mehr als 50% des Gesamtumsatzes mit Beratungen von Unternehmen erzielen.
Zusätzlich:
Diese Unterlagen müssen vorliegen:
Unternehmen können bei der NRW Bank einen Antrag für das Programm "RWP Beratung" stellen, um einen Zuschuss für die Beratung zu erhalten. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.
Sie können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.
Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:
Welche Themen können beraten werden?
Förderart: Zuschuss
Welche Beratung benötigen Sie derzeit?
Um für Ihr Vorhaben die passenden Fördermittel zu finden, benötigen wir einige Informationen von Ihnen.
Bitte fordern Sie unseren Erfassungsbogen an oder vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.
Gerne helfen wir Ihnen zu den richtigen Fördermitteln!
Unsere Beratung kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Silke Bremser
Zertifizierte Fördermittelmanagerin + Finanzökonomin (ebs) + Finanzfachwirtin (FH) + Dipl. Betriebswirtin (FH) + Private Equity Advisor (BAI/EBS)
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